Neufassung der Satzung
Liebe Mitglieder,
wir haben die Satzung unseres Fördervereins umfassend überarbeitet und modernisiert. Dabei wurden keine grundlegenden Ziele des Vereins verändert, aber viele Regelungen klarer, zeitgemäßer und rechtssicherer gefasst.
In der außerordentlichen Mitgliederversammlung wollen wir Ihnen den Entwurf der Neufassung gerne vorstellen und zur Abstimmung bringen.
Datum: Mittwoch, 14.01.2026
Uhrzeit: 18:00 Uhr
Ort: Ratssaal von Haus Issum, Herrlichkeit 7-9, 47661 Issum
Bei Fragen zu dem Entwurf der Neufassung haben, können Sie sich gerne an Carsten Holtmann wenden.
E-Mail: aG9sdG1hbm5AaGVycmxpY2hrZWl0c211ZWhsZS5kZQ==@invalid oder Telefon: 0151-54604433
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
1. Klarere Struktur und modernisierte Sprache
Die neue Satzung ist übersichtlicher gegliedert und folgt aktuellen gesetzlichen Vorgaben. Vereinszweck, Gemeinnützigkeit, Mitgliedschaft und Organstruktur sind klarer voneinander getrennt.
2. Präziser Vereinszweck
Der Zweck (Erhalt und Nutzung der Mühle) wurde sprachlich überarbeitet und präziser dargestellt, bleibt inhaltlich jedoch unverändert.
3. Gemeinnützigkeit separat geregelt
Die Regeln zur Selbstlosigkeit, Mittelverwendung und ehrenamtlichen Tätigkeit stehen nun in einem eigenen Paragraphen und entsprechen der aktuellen Abgabenordnung.
4. Mitgliedschaft
Mitglieder können künftig volljährige natürliche Personen, juristische Personen und Personengesellschaften werden.
Minderjährige können nicht mehr Mitglied sein.
Bei Ablehnung eines Aufnahmeantrags kann die Mitgliederversammlung angerufen werden.
5. Beiträge
Die Beitragshöhe wird künftig in einer Beitragsordnung geregelt.
Der Mindestbeitrag wird durch die Mitgliederversammlung festgelegt.
Die Mitglieder können ihren Beitrag darüber hinaus selbst einschätzen.
6. Verfahren bei Austritt und Ausschluss
Austritt und Ausschluss sind nun detaillierter geregelt. Betroffene Mitglieder erhalten ein Anhörungsrecht und können die Mitgliederversammlung anrufen.
7. Vorstand
Der Vorstand besteht nun aus Vorsitzendem, zwei Stellvertretern und einem Kassenwart.
Zusätzlich können bis zu sechs Beisitzer gewählt werden, die den Vorstand unterstützen, aber keine Vertretungsbefugnis haben.
Der Vorstand kann bei Bedarf einen Geschäftsführer mit der Führung der Geschäfte beauftragen, wenn die Mitgliederversammlung dieses beschließt.
Sitzungen können auch per E-Mail einberufen werden und schriftliche Beschlüsse sind möglich.
8. Mitgliederversammlung
Einladungen können nun auch per E-Mail versendet werden.
Die Beschlussregeln wurden präzisiert und an die aktuelle Rechtsprechung angepasst.
Bei Wahlen entscheidet nach mehreren Wahlgängen das Los.
9. Haftung
Neu eingeführt wurde eine Haftungsbegrenzung:
- Für den Verein.
- Für Vorstand und Ehrenamtliche (auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit).
Das entspricht den heutigen Standards für gemeinnützige Vereine.
10. Satzungsänderungen und formelle Anpassungen
Formelle oder redaktionelle Änderungen, die das Registergericht oder Finanzamt verlangt, kann der Vorstand künftig direkt umsetzen – ohne erneute Mitgliederversammlung.
11. Auflösungsregelung
Die Bestimmungen zur Vereinsauflösung wurden klarer und einfacher gestaltet, bleiben aber inhaltlich vergleichbar.
12. Datenschutz
Die Neufassung enthält einen eigenen Datenschutz-Paragraphen, der alle heutigen Pflichten berücksichtigt.
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Paragraph |
alte Satzung |
Neufassung |
Kommentierung |
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§1 Name/Sitz |
Name, Sitz, historische Register- und Gemeinnützigkeitsdaten |
Name, Sitz, Eintragung – gestrafft, ohne historische Angaben |
Historische Registerdaten sind rechtlich unerheblich. Das Weglassen vermeidet künftige Aktualisierungsfehler. Keine Pflicht zur Aufnahme früherer Bescheide. |
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§2 Zweck |
Sehr ausführlich; enthält Pachtvertrag; Zweck + Gemeinnützigkeit kombiniert |
Präziser Zweck; keine Erwähnung Pachtvertrag; Gemeinnützigkeit ausgelagert |
Der Vereinszweck ist AO-konform formuliert. Die Entfernung des Pachtvertrages ist juristisch sinnvoll, da Vertragsverhältnisse nicht in die Satzung gehören. Dadurch bleibt die Satzung langfristig stabil. |
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§3 Gemeinnützigkeit |
In §2 integriert |
Eigener Paragraph; Ehrenamtlichkeit; AO-konform |
Die Trennung entspricht der Mustersatzung der AO. Gute Umsetzung: sämtliche steuerrechtlichen Anforderungen (Selbstlosigkeit, Ausschließlichkeit, Unmittelbarkeit) sind erfüllt. |
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§4 Mitgliedschaft |
Natürliche und juristische Personen; Minderjährige zulässig |
Volljährige Personen + juristische Personen + Personengesellschaften |
Der Ausschluss Minderjähriger ist juristisch korrekt, kann aber Fördermitgliedschaften verhindern. Satzung wirkt dadurch ‚strenger‘. Personengesellschaften sind ein moderner Zusatz und unproblematisch. |
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§5 Erlöschen der Mitgliedschaft |
Grundregeln; wenig Verfahrensrecht |
Detaillierte Gründe; Stellungnahme; Berufungsrecht; Ruhen des Stimmrechts |
Die detaillierte Anhörungspflicht entspricht geltender Rechtsprechung (OLG). Ruhen des Stimmrechts ist zulässig. Verfahren ist nun rechtssicher und vermeidet Anfechtbarkeit von Ausschlüssen. |
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§6 Beiträge |
15 € Mindestbeitrag; feste Regelung |
Beitragsordnung, Selbsteinschätzung, Mindestbeitrag von MV |
Selbsteinschätzung ist praktikabel, kann aber sozial unerwünschte Unterschiede erzeugen. Mindestbeitrag und Beitragsordnung ermöglichen steuerrechtliche Klarheit. MV behält Hoheit über Mindestbeitrag – korrekt. |
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§7 Organe |
Mitgliederversammlung, Vorstand |
Unverändert |
Formell stabil; keine juristischen Risiken. |
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§8 Vorstand |
4 Personen + erweiterter Vorstand (stellv. Kassierer, 4 Beisitzer) |
1 Vorsitzender, 2 Stellvertreter, Kassenwart; bis zu 6 Beisitzer ohne Vertretungsmacht; Geschäftsführer möglich wenn die Mitgliederversammlung das beschließt. |
Zwei stellv. Vorsitzende erhöhen Handlungsfähigkeit. Bestellung eines Geschäftsführers ist rechtlich zulässig, aber es sollte auf klare Kompetenzabgrenzung geachtet werden. Schriftliche Einladungen per E-Mail rechtswirksam. |
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§9 Mitgliederversammlung |
Schriftliche Einladung; Post/Bote; strenge Fristen |
Einladung auch per E-Mail; Zugangsfiktion; klarere Beschlussregeln |
Zugangsfiktion („gilt als zugegangen, wenn nicht unzustellbar“) entspricht der herrschenden Meinung. Wichtig: Pflicht zur Mitteilung neuer Kontaktdaten. Dokumentation des Zugangs sollte intern geregelt werden. |
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§10 Geschäftsjahr/Kassenprüfer |
Ähnlich, aber weniger präzise |
Fast identisch, aber klarer formuliert |
Keine materiellen Änderungen. Zwei Kassenprüfer und Ausschluss von Vorstandsmitgliedern entspricht guter Satzungspraxis. |
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§11 Satzungsänderungen |
¾ Mehrheit, 30-Tage-Frist |
¾ Mehrheit abgegebener Stimmen; gesetzliche Hinweise |
Die Formulierung „abgegebene gültige Stimmen“ entspricht den Vorgaben des BGB und vermeidet Zweifelsfragen. Verweis auf gesetzliche Vorschriften sinnvoll. |
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§12 Haftung |
Nicht vorhanden |
Haftungsbeschränkung Verein/Vorstand |
Wesentliche moderne Ergänzung: Haftung auf Vorsatz/grobe Fahrlässigkeit reduziert. Entspricht § 31a BGB. Reduziert erheblich das Risiko für Ehrenamtliche. |
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§13 Auflösung |
Hohe Quoren; komplexes Verfahren |
Eindeutig, zweistufiges MV-Verfahren, AO-konform |
Zweistufiges Verfahren ist zulässig und praxisnah. Vermögensanfallregelung weiterhin AO-konform und unverändert – zwingend erforderlich. |
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§14 Datenschutz |
Nicht vorhanden |
Vollständige DSGVO-Regelung (Verarbeitung, Rechte, Löschung) |
Fehlt in der alten Satzung komplett. So gibt es eine Transparenz für Mitglieder und der Verein schützt sich bei Konflikten. |
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§15 Sonstiges |
Nicht vorhanden |
Vorstand darf formelle Änderungen ohne MV durchführen |
Die Regelung entspricht gängiger Satzungspraxis. Wichtig: Nur formelle/behördlich angeordnete Änderungen, keine materiellen! Guter Schutz vor Registergerichtsnachforderungen. |