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Neufassung der Satzung

Liebe Mitglieder,

wir haben die Satzung unseres Fördervereins umfassend überarbeitet und modernisiert. Dabei wurden keine grundlegenden Ziele des Vereins verändert, aber viele Regelungen klarer, zeitgemäßer und rechtssicherer gefasst.

In der außerordentlichen Mitgliederversammlung wollen wir Ihnen den Entwurf der Neufassung gerne vorstellen und zur Abstimmung bringen.

Datum: Mittwoch, 14.01.2026
Uhrzeit: 18:00 Uhr
Ort: Ratssaal von Haus Issum, Herrlichkeit 7-9, 47661 Issum

Bei Fragen zu dem Entwurf der Neufassung haben, können Sie sich gerne an Carsten Holtmann wenden.

E-Mail: aG9sdG1hbm5AaGVycmxpY2hrZWl0c211ZWhsZS5kZQ==@invalid oder Telefon: 0151-54604433

Hier können Sie sich die aktuelle Satzung, den Entwurf der Neufassung und eine Gegenüberstellung herunterladen:


Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

1. Klarere Struktur und modernisierte Sprache

Die neue Satzung ist übersichtlicher gegliedert und folgt aktuellen gesetzlichen Vorgaben. Vereinszweck, Gemeinnützigkeit, Mitgliedschaft und Organstruktur sind klarer voneinander getrennt.

2. Präziser Vereinszweck

Der Zweck (Erhalt und Nutzung der Mühle) wurde sprachlich überarbeitet und präziser dargestellt, bleibt inhaltlich jedoch unverändert.

3. Gemeinnützigkeit separat geregelt

Die Regeln zur Selbstlosigkeit, Mittelverwendung und ehrenamtlichen Tätigkeit stehen nun in einem eigenen Paragraphen und entsprechen der aktuellen Abgabenordnung.

4. Mitgliedschaft

Mitglieder können künftig volljährige natürliche Personen, juristische Personen und Personengesellschaften werden.

Minderjährige können nicht mehr Mitglied sein.

Bei Ablehnung eines Aufnahmeantrags kann die Mitgliederversammlung angerufen werden.

5. Beiträge

Die Beitragshöhe wird künftig in einer Beitragsordnung geregelt.

Der Mindestbeitrag wird durch die Mitgliederversammlung festgelegt.

Die Mitglieder können ihren Beitrag darüber hinaus selbst einschätzen.

6. Verfahren bei Austritt und Ausschluss

Austritt und Ausschluss sind nun detaillierter geregelt. Betroffene Mitglieder erhalten ein Anhörungsrecht und können die Mitgliederversammlung anrufen.

7. Vorstand

Der Vorstand besteht nun aus Vorsitzendem, zwei Stellvertretern und einem Kassenwart.

Zusätzlich können bis zu sechs Beisitzer gewählt werden, die den Vorstand unterstützen, aber keine Vertretungsbefugnis haben.

Der Vorstand kann bei Bedarf einen Geschäftsführer mit der Führung der Geschäfte beauftragen, wenn die Mitgliederversammlung dieses beschließt.

Sitzungen können auch per E-Mail einberufen werden und schriftliche Beschlüsse sind möglich.

8. Mitgliederversammlung

Einladungen können nun auch per E-Mail versendet werden.

Die Beschlussregeln wurden präzisiert und an die aktuelle Rechtsprechung angepasst.

Bei Wahlen entscheidet nach mehreren Wahlgängen das Los.

9. Haftung

Neu eingeführt wurde eine Haftungsbegrenzung:

- Für den Verein.

- Für Vorstand und Ehrenamtliche (auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit).

Das entspricht den heutigen Standards für gemeinnützige Vereine.

10. Satzungsänderungen und formelle Anpassungen

Formelle oder redaktionelle Änderungen, die das Registergericht oder Finanzamt verlangt, kann der Vorstand künftig direkt umsetzen – ohne erneute Mitgliederversammlung.

11. Auflösungsregelung

Die Bestimmungen zur Vereinsauflösung wurden klarer und einfacher gestaltet, bleiben aber inhaltlich vergleichbar.

12. Datenschutz

Die Neufassung enthält einen eigenen Datenschutz-Paragraphen, der alle heutigen Pflichten berücksichtigt.


Tabellarische Übersicht über die wichtigsten Änderungen:

Paragraph

alte Satzung

Neufassung

Kommentierung

§1 Name/Sitz

Name, Sitz, historische Register- und Gemeinnützigkeitsdaten

Name, Sitz, Eintragung – gestrafft, ohne historische Angaben

Historische Registerdaten sind rechtlich unerheblich. Das Weglassen vermeidet künftige Aktualisierungsfehler. Keine Pflicht zur Aufnahme früherer Bescheide.

§2 Zweck

Sehr ausführlich; enthält Pachtvertrag; Zweck + Gemeinnützigkeit kombiniert

Präziser Zweck; keine Erwähnung Pachtvertrag; Gemeinnützigkeit ausgelagert

Der Vereinszweck ist AO-konform formuliert. Die Entfernung des Pachtvertrages ist juristisch sinnvoll, da Vertragsverhältnisse nicht in die Satzung gehören. Dadurch bleibt die Satzung langfristig stabil.

§3 Gemeinnützigkeit

In §2 integriert

Eigener Paragraph; Ehrenamtlichkeit; AO-konform

Die Trennung entspricht der Mustersatzung der AO. Gute Umsetzung: sämtliche steuerrechtlichen Anforderungen (Selbstlosigkeit, Ausschließlichkeit, Unmittelbarkeit) sind erfüllt.

§4 Mitgliedschaft

Natürliche und juristische Personen; Minderjährige zulässig

Volljährige Personen + juristische Personen + Personengesellschaften

Der Ausschluss Minderjähriger ist juristisch korrekt, kann aber Fördermitgliedschaften verhindern. Satzung wirkt dadurch ‚strenger‘. Personengesellschaften sind ein moderner Zusatz und unproblematisch.

§5 Erlöschen der Mitgliedschaft

Grundregeln; wenig Verfahrensrecht

Detaillierte Gründe; Stellungnahme; Berufungsrecht; Ruhen des Stimmrechts

Die detaillierte Anhörungspflicht entspricht geltender Rechtsprechung (OLG). Ruhen des Stimmrechts ist zulässig. Verfahren ist nun rechtssicher und vermeidet Anfechtbarkeit von Ausschlüssen.

§6 Beiträge

15 € Mindestbeitrag; feste Regelung

Beitragsordnung, Selbsteinschätzung, Mindestbeitrag von MV

Selbsteinschätzung ist praktikabel, kann aber sozial unerwünschte Unterschiede erzeugen. Mindestbeitrag und Beitragsordnung ermöglichen steuerrechtliche Klarheit. MV behält Hoheit über Mindestbeitrag – korrekt.

§7 Organe

Mitgliederversammlung, Vorstand

Unverändert

Formell stabil; keine juristischen Risiken.

§8 Vorstand

4 Personen + erweiterter Vorstand (stellv. Kassierer, 4 Beisitzer)

1 Vorsitzender, 2 Stellvertreter, Kassenwart; bis zu 6 Beisitzer ohne Vertretungsmacht; Geschäftsführer möglich wenn die Mitgliederversammlung das beschließt.

Zwei stellv. Vorsitzende erhöhen Handlungsfähigkeit. Bestellung eines Geschäftsführers ist rechtlich zulässig, aber es sollte auf klare Kompetenzabgrenzung geachtet werden. Schriftliche Einladungen per E-Mail rechtswirksam.

§9 Mitgliederversammlung

Schriftliche Einladung; Post/Bote; strenge Fristen

Einladung auch per E-Mail; Zugangsfiktion; klarere Beschlussregeln

Zugangsfiktion („gilt als zugegangen, wenn nicht unzustellbar“) entspricht der herrschenden Meinung. Wichtig: Pflicht zur Mitteilung neuer Kontaktdaten. Dokumentation des Zugangs sollte intern geregelt werden.

§10 Geschäftsjahr/Kassenprüfer

Ähnlich, aber weniger präzise

Fast identisch, aber klarer formuliert

Keine materiellen Änderungen. Zwei Kassenprüfer und Ausschluss von Vorstandsmitgliedern entspricht guter Satzungspraxis.

§11 Satzungsänderungen

¾ Mehrheit, 30-Tage-Frist

¾ Mehrheit abgegebener Stimmen; gesetzliche Hinweise

Die Formulierung „abgegebene gültige Stimmen“ entspricht den Vorgaben des BGB und vermeidet Zweifelsfragen. Verweis auf gesetzliche Vorschriften sinnvoll.

§12 Haftung

Nicht vorhanden

Haftungsbeschränkung Verein/Vorstand

Wesentliche moderne Ergänzung: Haftung auf Vorsatz/grobe Fahrlässigkeit reduziert. Entspricht § 31a BGB. Reduziert erheblich das Risiko für Ehrenamtliche.

§13 Auflösung

Hohe Quoren; komplexes Verfahren

Eindeutig, zweistufiges MV-Verfahren, AO-konform

Zweistufiges Verfahren ist zulässig und praxisnah. Vermögensanfallregelung weiterhin AO-konform und unverändert – zwingend erforderlich.

§14 Datenschutz

Nicht vorhanden

Vollständige DSGVO-Regelung (Verarbeitung, Rechte, Löschung)

Fehlt in der alten Satzung komplett. So gibt es eine Transparenz für Mitglieder und der Verein schützt sich bei Konflikten.

§15 Sonstiges

Nicht vorhanden

Vorstand darf formelle Änderungen ohne MV durchführen

Die Regelung entspricht gängiger Satzungspraxis. Wichtig: Nur formelle/behördlich angeordnete Änderungen, keine materiellen! Guter Schutz vor Registergerichtsnachforderungen.